- Die Daten zu Behälter und Inventar der zu bergenden Gebinde
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Status: Archiviert
Sichtbarkeit: Öffentlich  
Autor: Moderatorenteam
Grundsätzlich sind alle Daten und Dokumente auf Dauer zu speichern. Denn für viele der Daten und Dokumente ist auch heute absehbar, dass sie mindestens bis zum abgeschlossenen Verschluss des Endlagers benötigt werden. Eine ganze Reihe davon ist aber auch nach Verschluss des Endlagers als Vergleichsbasis für das auf jeden Fall fortzusetzende Monitoring erforderlich. Weitere Daten sind auch erforderlich, damit im Fall einer späteren Entscheidung für eine Bergung diese erfolgreich durchgeführt werden kann.
Vielmehr müssen die Daten und Dokumente in einer aktiven Weise immer wieder hinsichtlich ihrer Qualität und Verwertbarkeit überprüft und weitergegeben werden. Dies setzt voraus, dass eine direkt damit befasste Organisation diese Daten bewahrt und ein institutionelles „Bewusstsein“ für die sicherheitstechnische Bedeutung dieser Daten und Dokumente hat. Deshalb sind normale Archivorganisationen, bei denen diese Daten ein Papierbündel unter vielen anderen sind, für diese Aufgabe grundsätzlich nicht geeignet. Denkbar ist aber, dass diese Aufgabe gebündelt wird mit (weiteren) spezifischen Archivierungsaufgaben, die sich aus der Beendigung der Kernenergienutzung ergeben (z.B. Sammlung der Kraftwerksdaten von Betreibern und Aufsichtsbehörden im Hinblick auf etwaige Altlasten in einem „Atomarchiv“). Zurzeit ist die Archivierung von Endlager betreffenden Daten Aufgabe des Betreibers bzw. dessen Aufsichtsbehörde.
Während der Zwischenlagerung, der Standortsuche und während des Betriebs des Endlagers sind die augenfällig geeigneten Organisationen einerseits der Vorhabenträger/Betreiber, andererseits die zuständige Aufsichtsbehörde. Aber es ist notwendig, dass innerhalb dieser Organisationen von Anfang bis Ende eine separate Organisationseinheit für das Betreiben des Archives und die Archivierung zuständig ist. Dieser Organisationseinheit muss ein aktives Recht auf Forderungen bezüglich der Archivierungsnotwendigkeiten zustehen, sie muss sozusagen die Funktion des Kopfes und des Gewissens des Datenerhaltes und der Datenweitergabe ausüben und ausüben können.
Nach erfolgtem Verschluss des Endlagers müssen diese Aufgaben weiter geeignet wahrgenommen werden. Es wäre müßig hier genaue Organisationsformen festzulegen, da nicht vorhersehbar ist, in welcher organisationellen, gesellschaftlichen, technischen und politischen Umgebung eine Übergabe nach Verschluss des Endlagers stattfinden wird. Aus heutiger Sicht können hier nur die Anforderungen formuliert werden. Zentral bleibt dabei, dass die Endlagerunterlagen nicht zu vergessenen Papierbündeln werden dürfen, sondern dass eine Form gefunden wird, in der die aktive Aufgabe des Datenbewahrens und des an-die-nächste-Generation-Weitergebens bewusst bleibt und erfüllt werden kann.
Vielfach werden in dieser Hinsicht vordringlich Fragen diskutiert wie „wie können wir gewährleisten, dass jemand in 500 Jahren diese Daten noch lesen kann“. Implizit beruht eine solche Frage aber auf der Annahme, dass 499 Jahre lang sich niemand um die Akten kümmert und im Jahr 500 zufällig jemand die Akten braucht und auch findet. Wie die Arbeiten im Rahmen des OECD/NEA Projektes „Keeping Memory“ zeigen, ist aber etwas anderes die eigentliche Herausforderung, nämlich die Erhaltung der Kontinuität in der Weitergabe an die jeweilige nächste Generation. Die Kette der Weitergabe muss funktionieren, kein Kettenglied darf reißen.
Damit ist es die Aufgabe einer aktuellen Generation einerseits jeweils die Daten und Dokumente sicher aufzubewahren, ihre Lesbarkeit und Zugänglichkeit zu erhalten und das Bewusstsein für die Wichtigkeit der Daten und Dokumente zu bewahren. Andererseits muss sie diese Daten und Dokumente in einer Form und in einer Organisation an die nächste Generation weitergeben, dass die Lesbarkeit, Zugänglichkeit und das Bewusstsein der Verantwortung erfolgreich tradiert wird.
Da sich vergleichbare Anforderungen auch bei der Endlagerung nicht Wärme entwickelnder Abfälle ergeben[2], empfiehlt sich eine vertiefende Prüfung der Zusammenfassung sämtlicher atomspezifischer Dokumentations- und Archivierungsaufgaben in einer darauf spezialisierten (auf Bundesebene angesiedelten) Organisationseinheit (z.B. Abteilung des BfE).
Für die Wahl der Speicherorte für die hier behandelten Daten und Dokumente gilt grundsätzlich die Anforderung der Sicherheitsanforderungen: „Vollständige Dokumentensätze sind bei mindestens zwei unterschiedlichen geeigneten Stellen aufzubewahren.“[3]
Bei der Wahl der geeigneten Stellen sind auch unabsichtliche und absichtliche Zerstörungsmöglichkeiten der aufbewahrten Dokumente und Daten zu berücksichtigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der lange Zeitraum in dem die Dokumente aufbewahrt werden müssen, sowie die Erhaltung ihrer physischen Zugänglichkeit.
Hinsichtlich der Erhaltung der Lesbarkeit ist sicher zwischen einerseits den zentralen Dokumenten zu unterscheiden, bei denen die Lesbarkeit in regelmäßigen Abständen, z.B. alle 5 oder 10 Jahre, überprüft werden muss. Falls die leichte Lesbarkeit durch technische Änderungen oder Alterungsprozesse gefährdet ist, muss hier ein „Umschreiben“ auf zukunftsfähige Informationsträger und Informationsformen erfolgen. Dies ist deshalb erforderlich, weil die zentralen Dokumente voraussichtlich oft und im schnellen Zugriff von Beteiligten gebraucht werden.
Bei weniger zentralen Dokumenten, die voraussichtlich in einer großen Menge vorliegen werden, ist das Ziel niedriger zu setzen. Hier geht es um die prinzipielle Erhaltung der Lesbarkeit, dabei kann die Lesbarkeit auch möglicherweise erst mit einem erhöhten Aufwand hergestellt werden können.
Die Unterscheidung zwischen den zentralen Dokumenten und den weniger zentralen Dokumenten muss sorgfältig getroffen werden. Sie ist aber notwendig, um den Dokumentationsaufwand beherrschen zu können. Denn es wird unmöglich sein, die leichte Lesbarkeit aller aufzubewahrenden Dokumente kontinuierlich zu garantieren, insbesondere dann, wenn ein fortlaufendes technisches Umarbeiten der Daten Voraussetzung für den Erhalt der leichten Lesbarkeit wird.
Aus dem weiter oben in diesem Kapitel Ausgeführten ergibt sich, dass alle Daten und Dokumente gespeichert werden müssen, für die sich eine notwendige oder mögliche Nutzung in der Zukunft abzeichnet. Hier ergibt sich ein weiter Bereich von Daten, die „auf Vorrat“ erhoben werden müssen mit einer großen Zahl von Beispielen. Zur bloßen Veranschaulichung seien hier als ein Beispiel Messdaten genannt, mit denen im Vergleich mit zukünftig erhobenen Messdaten Veränderungen im Bergwerk oder der Umgebung festgestellt werden können. Ein anderes Beispiel sind Daten zur genauen Geometrie im Bergwerk, die für die Festlegungen bei späteren Verfüllarbeiten von Wichtigkeit sind.
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