Texte in [eckigen Klammern] wurden von der Kommission zunächst zurückgestellt.
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Status: Archiviert
Sichtbarkeit: Öffentlich  
Autor: Moderatorenteam
Texte in [eckigen Klammern] wurden von der Kommission zunächst zurückgestellt.
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) formuliert in § 4 Absatz 1 die Aufgabe der Kommission, einen Bericht zu erarbeiten und darin „umfassend auf sämtliche entscheidungserheblichen Fragestellungen [einzugehen. Die Kommission] unterzieht dieses Gesetz einer Prüfung und unterbreitet Bundestag und Bundesrat entsprechende Handlungsempfehlungen“. Eine Hauptaufgabe der Kommission war es mithin, über ihre Empfehlungen die Regeln und Vorschriften für ein Standortauswahlverfahren zu bestätigen, zu verändern oder neu zu entwickeln.
Ziel dieser kritischen Prüfung sind Empfehlungen für ein Auswahlverfahren, das breite öffentliche Zustimmung findet, damit das Ergebnis der Suche nach einem Endlagerstandort für hochradioaktive Abfälle am Ende akzeptiert wird oder zumindest auf Akzeptanz hoffen kann. Die Kommission hatte daher vor allem zu analysieren und zu bewerten, inwieweit die Vorschriften des Standortauswahlgesetzes tatsächlich einem fairen, transparenten, vergleichenden Verfahren ohne Vorfestlegungen entsprechen bzw. dies gewährleisten und Vorschläge für Verbesserungsmöglichkeiten zu entwickeln. Mit der Evaluierung des Standortauswahlgesetzes durch die Kommission wird dieser Prüfauftrag erfüllt; das Besondere an dieser Aufgabe ist, das die Evaluierung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem das Standortauswahlgesetz ganz überwiegend noch nicht angewendet wird.
Innerhalb der Kommission wurde eine Arbeitsgruppe mit der Aufgabe „Evaluierung“ beauftragt, die am 6. Oktober 2014 zu ihrer ersten Sitzung zusammentrat und die inhaltliche Arbeit aufnahm.[1] Bereits am 3. November 2014 führte die Kommission eine öffentliche Anhörung unter dem Titel „Evaluierung des Standortauswahlgesetzes“ durch; hier kamen 16 externe Sachverständige zu Wort.[2] Aufgrund der bewusst breiten Zusammensetzung dieses Podiums wurde eine Vielzahl von Themen angesprochen:[3]
Auf Basis dieser kritischen Bestandsaufnahme des Standortauswahlgesetz nahmen Arbeitsgruppe und Kommission ihre Beratungen auf; im Zuge der weiteren Befassung wurden diese und weitere Problemfelder ausführlich analysiert und bewertet: Die Arbeitsgruppe entschied zunächst, die zu debattierenden Themen in zwei Kategorien einzuteilen: die besonders dringlich zu regelnden Fragen einerseits, die eventuell einer zeitnahen Entscheidung durch den Gesetzgeber noch während der Kommissionsarbeit zuzuführen wären, und die längerfristig zu bearbeitenden Problemstellungen, deren mögliche Lösung auch noch im Abschlussbericht der Kommission formuliert werden können. In Anwendung dieser Kategorisierung wurden auf den folgenden Arbeitsgruppensitzungen am 24. November 2014 und 12. Januar 2015[4] folgende fünf Themen als besonders dringlich eingestuft:
Nach Umformulierung des letzten Punktes in „Ohne Export“ ließen sich die Anfangsbuchstaben dieser Themen zu der Abkürzung BRAVO verdichten; dieser Begriff stand in den folgenden Monaten für die vordringlich zu bearbeitenden Fragestellungen, die folglich die Beratungen der Arbeitsgruppe im ersten Halbjahr 2015 prägten.[5] Darüber hinaus wurden parallel wie fortsetzend weitere Themen – teilweise gemeinsam mit den anderen Arbeitsgruppen – diskutiert:
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Aktivste Benutzer
BenutzerIn | Komm. | Stimmen |
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Anne Far... | 5 | 6 |
RKonig | 2 | 2 |
Jorinde | 2 | 1 |
Freddy C... | 1 | 1 |
jknorr | 1 | 0 |
Hans-Jör... | 1 | 0 |
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