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Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich  
Autor: Moderatorenteam
Ein wesentliches Element zur Bereitstellung und Verbreitung von Informationen ist die bereits im Bericht des AkEnd vorgeschlagene unabhängige Informationsplattform. Besonders betont wird die Unabhängigkeit dieses Mediums, das zwar vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) als Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung betrieben wird, gleichzeitig aber weiteren Akteuren, wie regionalen Gremien und dem Nationalen Begleitgremium, redaktionellen Einfluss ermöglicht. Diese Akteure sollen aktiv beim Generieren, Verarbeiten und Prüfen der Informationen mitwirken.
In der Gesamtschau aller Informationen soll eine ausgewogene und umfassende Informationsbasis entstehen. Das Angebot muss so aufbereitet und erschlossen werden, dass sowohl Laien, als auch engagierte Bürgerinnen und Bürger mit Fachwissen, recherchierende Journalistinnen und Journalisten, oder Fachleute aus Wissenschaft und Wirtschaft ein entsprechendes Informations- und Vermittlungsniveau vorfinden.
Die regionalen Gremien sollen bei der Entwicklung der Plattform und der laufenden Pflege eine aktive Rolle einnehmen. Die Plattform und die optionalen Informationsbüros vor Ort sollen für sie Werkzeuge sein, um ihre Beratungsergebnisse in der regionalen Öffentlichkeit bekannt zu machen und Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit zu erhalten. Ebenso kann das Nationale Begleitgremium Inhalte beitragen.
Die Informationsarbeit darf nicht nur diejenigen erreichen, die bereits von Beginn an Interesse am Verfahren mitbringen. Viel wichtiger ist im Sinne einer breiten gesellschaftlichen Aktivierung, dass verfahrensbegleitend eine überregionale Informationskampagne stattfindet, so dass auch jene über die Zusammenhänge bei der Standortauswahl und die Möglichkeiten der Beteiligung informiert werden, die sich bis dahin noch überhaupt nicht damit auseinandergesetzt haben.
Für eine effektiv nutzbare Transparenz sind mehrere Voraussetzungen notwendig: Wissen über die Existenz der Information, Zugriff auf die Information, und die Fähigkeit zur Analyse und zur wissenschaftlichen oder politischen Einordnung der Information. Mit der Informationsplattform wird der Zugriff ermöglicht, mit den Regionalkonferenzen werden neue Institutionen geschaffen, die diese Fähigkeit zur Analyse und Einordnung verantwortlich entwickeln sollen.
Das Nationale Begleitgremium ist eine gegenüber Behörden, beteiligten Unternehmen und Experteneinrichtungen unabhängige gesellschaftliche Instanz, die über dem Verfahren steht, sich durch Neutralität und Fachwissen auszeichnet sowie Wissens- und Vertrauenskontinuität vermitteln soll. Der Fokus des Gremiums liegt somit nicht nur bei der gemeinwohlorientierten Begleitung des Prozesses, sondern im Aufbau und Erhalt einer Kontinuität des Vertrauens zwischen den handelnden Akteuren.
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat bestimmen die zwölf anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Das Bundesministerium für Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit benennt die Zufallsbürger und die Vertreterinnen oder Vertreter der jungen Generation, die zuvor in einem dafür geeigneten Verfahren, zum Beispiel im Rahmen einer Planungszelle, nominiert wurden. Die Mitglieder dürfen weder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch der Bundes- oder einer Landesregierung angehören; sie dürfen keine wirtschaftlichen Interessen in Bezug auf die Standortauswahl oder die Endlagerung im weitesten Sinne haben. Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt drei Jahre. Eine Wiederberufung soll zweimal möglich sein.
Das Nationale Begleitgremium trägt dazu bei, Veränderungs- und Innovationsbedarf zu identifizieren. Kommt es zu dem Schluss, dass Verfahrensteile oder Entscheidungen neu zu bewerten sind, kann es dem Gesetzgeber entsprechende Änderungen empfehlen. Dieser kann auf Basis der Empfehlung Verfahrensmodifikationen bis hin zu Verfahrensrücksprüngen beschließen. Hierfür kann das Nationale Begleitgremium den von ihm gegebenenfalls berufenen wissenschaftlichen Beirat oder Experten für Reflexion, Prozessgestaltung und wissenschaftliche Gutachten zu Rate ziehen.
Das Nationale Begleitgremium benennt einen Partizipationsbeauftragten. Der oder die Partizipationsbeauftragte trägt für das Nationale Begleitgremium zur Beilegung und Schlichtung von Konflikten bei und ist damit verantwortlich für das Konfliktmanagement. Das Nationale Begleitgremium ist auch Ombudsstelle für die Öffentlichkeit sowie Ansprechpartner für alle Beteiligten des Standortauswahlverfahrens, ebenso wie für Betroffene der Zwischenlagerstandorte.
Die Berufung von Bürgerinnen und Bürgern ist ein deutliches Signal für die besondere Rolle des Nationalen Begleitgremiums. Zahlreiche Praxisbeispiele aus dem In- und Ausland belegen, dass das Prinzip der Bürgergutachten durch die vorbehaltlose, qualifizierte Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger die repräsentative Demokratie stärkt und eine vermittelnde Funktion in der Debatte mit kritischen Stakeholdern ausübt.
Das Nationale Begleitgremium verfügt über ein Selbstbefassungs- und Beschwerderecht und kann somit jederzeit Fragen an BfE und BGE stellen und Beantwortung einfordern. Dabei synchronisiert es sein Vorgehen zeitlich mit den Verfahrensabläufen der Regionalkonferenzen und mit deren Nachprüfungen, um Überschneidungen und Verzögerungen zu vermeiden.
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